Einen Anhaltspunkt über vorgeschriebene Gebühren können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen oder möchten sie genaue Zahlen, dann downloaden sie sich die aktuelle Taxitarifordnung.
ACHTUNG: ab 01.Juni 2022 gilt eine neue Tarifart, nämlich der
KURZSTRECKENPREIS.
Das heißt, am Betriebssitz des jeweiligen Unternehmers wird bei
einer Fahrt bis 2 Km ein Mindestpreis von 8,30 € angezeigt
Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung.
Unser Pflichtfahrgebiet erstreckt sich auf den Landkreis und die
Stadt Passau.
Der Fahrpreis setzt sich mindestens zusammen aus:
dem Mindestfahrpreis + Km-Preis
Dazu können anfallen:
Eventuelle Wartezeit, Nachtzuschlag ( 22.00 - 06.00 Uhr ), sowie
Zuschläge für Tiere oder sonstiges.
Für Kurier- oder Fernfahrten und Flughafentransfers lassen Sie sich bitte ein unverbindliches Angebot machen.